Ärztliche Leistungen werden seitens der Krankenkassen nach dem so genannten Einheitlichen Bewertungsmaßstab – EBM – bewertet. Diese Bewertung gibt es jetzt auch für die Akupunktur – eine Entscheidung, die von akupunktierenden Ärzten mit Entsetzen aufgenommen wird. Bleibt die Frage, welcher Arzt zu diesen Konditionen mit Akupunktur thera-
pieren wird? Und wenn überhaupt, mit welcher Akupunktur?